Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Präambel
Die Wollenschlaeger Event GmbH Seepromenade 96, 14612 Falkensee (nachfolgend auch „WE“) ist Veranstalterin des Oktoberfests im Festzelt der Hauptstadt (nachfolgend auch „Veranstaltung“) und Betreiberin der Webseite www.wollenschlaeger-berlin.de über die Gäste Plätze und Verzehrgutscheine für die Veranstaltung buchen können, wie folgt dargelegt:
§ 2 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen WE und ihren Gästen) im Zusammenhang mit der Buchung von Plätzen und Verzehrgutscheinen für die Veranstaltung.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen der Gäste werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn WE diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Diese AGB können in ihrer aktuellen Fassung über unsere Website www.wollenschlaeger-berlin.de abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
§ 3 Eintritt; Reservierungen, Vertragsschluss, Stornierung
- Um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten, erhebt WE Eintritt. Der Eintritt fällt weg, soweit Gäste einen Platz reservieren und Speisen und Getränke erwerben.
- Gäste können Plätze für Veranstaltungen reservieren und Speisen und Getränke für den reservierten Tag erwerben über das auf der Webseite wollenschlaeger-berlin.de bereit gestellte Formular.
- Um eine Reservierung absenden oder Verzehrgutscheine erwerben zu können, müssen die geforderten Pflichtangaben gemacht und das oder die gewünschten Arrangements ausgewählt werden. Eine Reservierung von Plätzen ohne (Mindest-)Verzehr ist nicht möglich.
- Die Gäste sind verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Im Buchungsprozess können die Gäste selbständig Plätze auswählen. Wenn möglich, wird WE diesen berücksichtigen.
- Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, geben die Gäste mit dem Ausfüllen und Absenden des bereitgestellten Formulars und klicken auf den Button „kostenpflichtig bestellen“, ein Angebot zur Buchung ab. Die Gäste erhalten sodann eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass ihre Buchung eingegangen ist. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots m Sinne von Absatz 7 dar.
- Ein Vertrag über die Buchung kommt erst mit der Annahme des Angebotes durch WE zu Stande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung, die per E-Mail zugesendet wird.
- Mit der Buchungsbestätigung werden Reservierung und Verzehr in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen mittels Überweisung auf das angegebene Konto auszugleichen (maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von WE).
- Für den Fall, dass WE keinen fristgemäßen Zahlungseingang verzeichnen kann, wird die Buchung automatisch und ohne weitere Mitteilung storniert. Getätigte Reservierungen verfallen und die Plätze gehen wieder in den Verkauf.
- Nach fristgemäßem Zahlungseingang erhalten die Gäste – soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart – per E-Mail eine Bestätigung der gebuchten Leistungen zur Vorlage am Eingang der Veranstaltung.
§ 4 Einlass, Platzvergabe, No-Show, Verfall Verzehrgutscheine
- Die Tisch- oder Platzreservierungen gelten nur für den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum und die Anzahl der angegebenen Gäste.
- Ein Einlass ohne Vorlage des QR Codes kann nur im Kulanzwege und vorbehaltlich freier Kapazitäten erfolgen. Bei einer personenbezogenen Buchung kann WE verlangen, dass die Gäste ihre Identität nachweisen.
- Um die gekauften Speisen und Getränke konsumieren zu können, muss die Buchungsbestätigung mitsamt QR-Code am Einlass vorgezeigt werden. Der QR-Code darf noch nicht abgescannt worden sein. Die gekauften Speisen und Getränke können nur an dem gebuchten Datum verzehrt werden. Der Gegenwert nicht konsumierter Speisen und Getränke wird nicht ausgezahlt und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden.
- Erklären Gäste ihre Reservierung nicht wahrnehmen zu wollen (z.B. durch Kündigung oder Rücktrittserklärung) oder nehmen sie ihre Buchung – gleich aus welchen Gründen - nicht bis 30 Minuten nach Beginn des Buchungszeitraums in Anspruch („No-Show“), versteht WE diese Erklärung, bzw. das Verhalten als endgültigen Verzicht auf die Platzreservierung.
- Bei einer No-Show gemäß § 4 Abs. 3 der AGB steht es WE frei, die Plätze anderweitig zu vergeben. In diesem Fall hat der Gast/ Gäste keinen Anspruch auf Rückzahlung, bzw. Erstattung bereits gezahlter Beträge.
- Die WE bedient sich zu den Erbringungen von Speisen / Verzehrgutscheine eines Caterers – bei späteren Reklamationen wenden sich die Gäste bitte an Look Catering UG Robby Müller info@look-catering .de
§ 5 Durchführung der Veranstaltung, verbotene Gegenstände, Hausrecht, Taschenkontrollen: Rauchverbot
- Es dürfen – soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart - keinerlei Speisen oder Getränke auf die Veranstaltung mitgebracht werden.
- Den Anweisungen von WE und ihrem Personal ist Folge zu leisten.
- Es ist verboten, Flaschen, Dosen, Flyer, Aufkleber, Plastikkanister, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetztes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, (inklusive Behältnisse aus Glas) mitzubringen.
- Es gilt die vor Ort bekannt gemachte Hausordnung.
- Das Sicherheitspersonal von WE ist berechtigt, die Gäste und die von ihnen mitgebrachten Taschen und Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen.
- Die Durchführung der Veranstaltung kann bestimmten Sicherheits- und/oder Hygieneanforderungen unterliegen. Die Gäste werden gebeten, sich vorab auf der Website von WE über aktuelle Vorgaben und mögliche Einschränkungen zu informieren.
- Im Oktoberfestzelt besteht grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt ebenfalls für elektronische Rauchgeräte, wie E-Zigaretten, Vaporiser. Ausnahmen gelten lediglich auf den ausgewiesenen Freiflächen. Hanfkonsum ist untersagt.
§ 6 Unterhaltungs-/Rahmenprogramm
- WE wird für eine Oktoberfest typische Stimmung sorgen und ein musikalisches Rahmenprogramm anbieten. In der Ausgestaltung (inkl. Zeit und Dauer) des Programms ist WE frei.
- Die Gäste haben weder Anspruch auf ein bestimmtes noch auf eine bestimmte Qualität des Rahmenprogramms.
§ 7 Widerrufsbelehrung; Kein Widerrufsrecht
Den Gästen steht kein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu, da es sich bei den hier gegenständlichen Dienstleistungen um solche im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin bzw. Zeitraum, handelt, für die kein Widerrufsrecht gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
§ 8 Stornierung durch Gäste
- Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht steht den Gästen nicht zu.
- Soweit eine Absage, die an die E-Mail-Adresse info@wollenschlaeger-berlin.de zu richten ist, zehn (10) oder mehr Tage vor dem Buchungstermin eingeht, wird WE 50% des für Speisen und Getränke gezahlten Betrages erstatten. Eine Teilabsage der Buchung ist nicht möglich.
- Erstattungen erfolgen – soweit nicht anders vereinbart - innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Veranstaltung mittels der bei der Buchung verwendeten Bezahlmethode an den buchenden Gast.
§ 9 Werbe- und Verkaufsaktivitäten, Bild- und Tonaufnahmen
- WE wird im Oktoberfestzelt Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen. WE ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram und der eigenen Webseite) zu veröffentlichen. WE wird dabei die Persönlichkeitsrechte der Gäste bei der Anfertigung, Nutzung und Verwertung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen achten.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WE ist im Oktoberfestzelt jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch die Gäste unzulässig.
- Im Oktoberfestzelt ist den Gästen die Anfertigung und Nutzung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke nicht gestattet.
§ 10 Haftung, Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
- Die Gäste sind bei der Buchung verantwortlich für die Angabe richtiger Kontaktdaten. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die richtige E-Mailadresse anzugeben für die Bestell- und Buchungsbestätigung.
- Die Gäste sind auch verantwortlich für einen sorgsamen Umgang mit der Bestellbestätigung. Diese dient als Eintrittskarte und Nachweis für die gekauften Speisen und Getränke. Die Bestellbestätigung ist nicht personenbezogen, kann also von Jedermann eingelöst werden und berechtigt nur zum einmaligen Eintritt.
- WE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für Fahrlässigkeit haftet WE unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
- WE haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht ebenfalls keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WE.
- Ist WE in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber den Gästen. In diesen Fällen darf WE vom Vertrag zurücktreten. Sollte WE in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Anzahl der Gäste zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Besucher. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Gäste umgehend informiert. Wenn die Gäste bereits Einlass erhalten haben und die Veranstaltung dann und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Gäste keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Beträge.
- Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.
§ 11 Datenschutz
WE verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Buchung erhoben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen insbesondere zu Zwecken und Umfang der Verarbeitung, sowie den Betroffenenrechten finden sich in den Datenschutzinformationen von WE, auf die noch einmal bei der Buchung hingewiesen werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist WE nicht verpflichtet und nicht bereit.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Sind die Gäste Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Berlin.